GRÜNE Grafschaft Bentheim

Grafschafter Aktionsbündnis "Volksbegehren Artenvielfalt" organisiert Unterschriftensammlung

13.06.20 –



Ab sofort ist die Unterschrift für das VOLKSBEGEHREN ARTENVIELFALT in Grafschafter Kommunen und in der GRÜNEN Geschäftsstelle in Nordhorn möglich! 

Worum geht es?  
Eine neue niedersächsische Naturschutzgesetzgebung ist dringend notwendig. Das haben neben den niedersächsischen GRÜNEN, dem BUND und dem NABU u.a. auch das niedersächsische Landvolk, die Landwirtschaftskammer sowie Umweltminister Lies und Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast erkannt. Um den u.a. von ihnen in den letzten Monaten verhandelten "Niedersächsischen Weg" nun auch tatsächlich als Gesetz verankert zu bekommen, braucht es mit Hilfe dieses Volksbegehrens noch weiteren "positiven Anschub" für einen inhaltlich ähnlichen Gesetzentwurf.

Der Niedersächsische Weg und das Volksbegehren Artenvielfalt widersprechen sich nicht - im Gegenteil: nur mit dem Druck der Unterschriftensammlung kann es gelingen, den niedersächsischen Weg - wie verhandelt - umzusetzen. Allgemeine Informationen zum Volksbegehren Artenvielfalt sind hier nachzulesen! 


Wie läuft es in der Grafschaft?
Wo und wie kann man unterschreiben?

Um auch hier in der Grafschaft Unterschriften zu sammeln, hat sich ein Aktionsbündnis "Artenvielfalt" u.a. aus folgenden Organisationen gegründet:

Die Aktionsbündnispartner haben sich auf derzeit 3 Möglichkeiten der Unterschriftensammlung verständigt: 

1. Man wendet sich an Kontaktpersonen in seiner Kommune. In allen Grafschafter Gemeinden haben sich Personen zur Verfügung gestellt, die die Unterschriftensammlung vor Ort organisieren bzw. bei denen man auch direkt unterschreiben kann. In der unten angefügten PDF-Datei sind die Kontaktpersonen genannt. 

2. Unterschriftenlisten und Material  liegen auch im Grünen Büro, Kokenmühlenstr. 13 in NOH, bereit. Öffnungszeiten montags, 15-18 Uhr, mittwochs 9-12 Uhr. Und nach Absprache!

3. Man bestellt selber Unterschriftenlistenhttps://www.artenvielfalt-niedersachsen.jetzt/material/

Achtung: Beim Unterschriftensammeln muss auf Folgendes geachtet werden: 

Unterschriftberechtigt sind alle Wahlberechtigten in Niedersachsen analog zur LT-Wahl (also: Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten im Land, 18 Jahre und älter, deutsche Staatsbürgerschaft)

Online-Unterschreiben funktioniert nicht, es braucht ein händisches Ausfüllen des Bogens mit Name, Adresse, Geburtsdatum, Unterschrift. Angaben müssen mit denen im Personalausweis identisch sein. Unterschrieben werden kann nur auf offiziellen Unterschriftenbögen mit angehängtem Gesetzestext. 8 Unterschriften pro Bogen sind möglich.

Auf einem Bogen dürfen nur EinwohnerInnen aus einer (Samt-)Gemeinde unterschreiben.

Bögen dürfen nicht gelocht, geklammert, geklebt, mit Kommentaren beschrieben oder sonstwie verändert werden!

Abgabe ausgefüllter Bögen beim Einwohnermeldeamt (Abgleich mit Wählerverzeichnis) oder bei Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt! Alleestr. 36, 30167 Hannover.


Wichtig: Sobald es die Corona-Situation erlaubt, wird es auch Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum und auch Aktionsveranstaltungen geben!

 

Medien

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.