Die GRÜNE Kreistagsfraktion beantwortet Fragen der GN
Grafschafter Nachrichten (GB): Die Stiftung Fürst zu Bentheim und Steinfurt hat nach dem Einsturz einer Mauer der Burganlage im Frühjahr 2025 beim Monumentendienst in Oldenburg ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den Zustand der Burg Bentheim bewerten und zugleich Empfehlungen dazu abgeben soll, welche Sanierungsmaßnahmen für den Erhalt und die Sicherung der Burg Bentheim erforderlich sind. Ist Ihnen der Inhalt des Gutachtens mit dem Ergebnis von Ende Dezember 2025 bekannt?
Die GRÜNE Kreistagsfraktion (Die Grünen): Nach unserem Kenntnisstand liegt das Gutachten des Monumentendienstes aus Oldenburg dem Eigentümer seit Ende Dezember 2025 vor. Anfang Februar haben die Kreistagsabgeordneten in einer E-Mail der Stiftung des Fürstlichen Hauses einen Link erhalten, mit dem man sich innerhalb von zwei Tagen das Gutachten für den internen Gebrauch downloaden konnte. In politischen Gremien wurde das Gutachten bislang auszugsweise beziehungsweise in zusammengefasster Form diskutiert.
Für uns als GRÜNE ist Transparenz zentral. Der Kreistag, die Verwaltung und insbesondere die Bürgerinnen und Bürger in der Grafschaft und der Stadt Bad Bentheim haben ein berechtigtes Interesse an einer vollständigen und nachvollziehbaren Darstellung der Ergebnisse – vor allem im Hinblick auf sicherheitsrelevante Fragen.
GN: Die Untersuchung des Monumentendienstes ergab erhebliche bauliche Mängel an verschiedenen Stellen der Burg Bentheim. An einigen Stellen besteht erhebliche Einsturzgefahr und es wurde dringender Handlungsbedarf angezeigt. Die Burg wurde daraufhin im Januar 2026 für den öffentlichen Zugang gesperrt, der Besichtigungsbetrieb eingestellt. Inzwischen ist seitens der Stiftung die Rede davon, dass der Besichtigungsbetrieb bis mindestens Sommer 2027 nicht mehr stattfinden kann. Welche Möglichkeiten sehen Sie als Kreispolitiker/in, hier unterstützend tätig zu werden?
Die Grünen: Die Burg Bentheim ist ein prägendes Wahrzeichen der gesamten Grafschaft. Ihr Erhalt und ein späterer öffentlicher Zugang liegen daher auch in unserem Interesse. Als Kreistagsmitglieder können und wollen wir unterstützend tätig werden – jedoch im Rahmen unserer Zuständigkeiten.
Aus unserer Sicht gehören dazu: die Vernetzung zwischen Stiftung, Landkreis, Stadt Bad Bentheim und Land Niedersachsen, die Prüfung möglicher Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowie die Begleitung bei der Entwicklung eines tragfähigen Sanierungs- und Nutzungskonzepts. Unerlässlich halten wir dafür einen engen und transparenten Austausch zwischen der Eigentümerschaft und der öffentlichen Hand, damit Fördermöglichkeiten nicht gefährdet werden und notwendige Sofortmaßnahmen fachlich fundiert geplant werden können.
GN: Wollen und können die Kreistagsfraktionen hier überhaupt tätig werden? Wenn ja, in welcher Form kann das aus Sicht Ihrer Fraktion geschehen?
Die Grünen: Grundsätzlich sind wir zur Unterstützung bereit. Gleichzeitig ist klar: Die Burg befindet sich in Privateigentum. Der Landkreis ist weder Eigentümer noch sanierungspflichtig. Die Verantwortung liegt derzeit beim Eigentümer. Wir GRÜNE können ideell begleiten und politische Gespräche unterstützen. Eine ungeregelte Übernahme finanzieller Risiken durch den Landkreis lehnen wir jedoch ab. Entscheidungen kommen für uns nur auf Grundlage belastbarer Zahlen und klarer Zuständigkeiten in Betracht.
GN: Die Stiftung Fürst zu Bentheim und Steinfurt spricht von einem Kostenvolumen von 10 bis 40 Millionen Euro für eine Sanierung der festgestellten Baumängel. Kann/Will der Landkreis diese Summe aufbringen?
Die Grünen: Jede Summe innerhalb dieser Größenordnung würde den Kreishaushalt erheblich belasten. Eine Finanzierung durch den Landkreis halten wir für unrealistisch und lehnen sie ab. Der Landkreis ist aus unserer Sicht weder in der finanziellen Lage noch grundsätzlich in der Pflicht, finanzielle Zuschüsse zu den Sanierungskosten zu tragen. Zunächst sehen wir den privaten Eigentümer in der Verantwortung, ergänzt durch mögliche Fördermittel von Land, Bund oder EU. Vor jeglichen finanziellen Entscheidungen müssen außerdem konkrete, nachvollziehbare und prüffähige Kostenaufstellungen vorliegen.
GN: Lässt sich die Spanne dieser Kosten aus Ihrer Sicht genauer definieren? Beziehungsweise: Muss sie aus Ihrer Sicht genauer spezifiziert werden?
Die Grünen: Ja, unbedingt. Eine Spanne von 10 bis 40 Millionen Euro ist keine tragfähige Grundlage für politische Entscheidungen. Wir GRÜNE erwarten: eine klare Priorisierung (Sofortsicherung, mittelfristige Sanierung, langfristige Maßnahmen), transparente Kostenschätzungen je Bauabschnitt, eine realistische Zeitplanung und Aussagen zu möglichen Folgekosten. Ohne diese Grundlagen ist keine verantwortungsvolle Entscheidung möglich.
GN: Die Stiftung Fürst zu Bentheim und Steinfurt hat dem Landkreis Grafschaft Bentheim die Besichtigungen Burg Bentheim GmbH mit deren Beschäftigten zur Übernahme angeboten, um eine schnelle Wiedereröffnung des Besichtigungsbetriebes zu gewährleisten. Ist das für Ihre Fraktion eine mögliche Lösung? Bitte begründen Sie Ihre Antwort in Stichpunkten.
Die Grünen: Aus unserer Sicht ist dieser Vorschlag derzeit nicht tragfähig. Gründe sind unter anderem:
- erhebliche bauliche und wirtschaftliche Risiken,
- unklare Haftungsfragen,
- mögliche Verlagerung privater Risiken auf die öffentliche Hand.
Für uns gilt die Reihenfolge: Zuerst ein belastbares Gesamtkonzept für Sanierung und Nutzung – erst danach strukturelle Entscheidungen wie eine mögliche Übernahme.
GN: Gleichzeitig weist die Stiftung Fürst zu Bentheim und Steinfurt auf Synergieeffekte durch eine Übernahme der Besichtigungs GmbH mit anderen landkreiseigenen Institutionen im touristischen und im Bereich des Landschaftsschutzes hin. Welche Synergieeffekte können das aus Ihrer Sicht sein?
Die Grünen: Grundsätzlich sind Synergien denkbar, etwa im touristischen Marketing oder in der organisatorischen Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen des Landkreises.
Auch hier gilt jedoch: Ohne ein abgestimmtes Gesamtkonzept lassen sich mögliche Synergien weder seriös bewerten noch beziffern. Strukturentscheidungen sollten erst auf dieser Grundlage getroffen werden.
GN: Denken die Kreistagsfraktionen daran, sich in diesen Fragen miteinander abzustimmen, oder wird jeder für sich allein entscheiden?
Die Grünen: Die Burg ist sicher kein parteipolitisches Projekt. Schon in der Vergangenheit haben die Fraktionen im Kreistag sich bei solchen Themen untereinander sachlich und fachlich gut ausgetauscht und gemeinsame Linien gefunden. Wir GRÜNE stehen zum Dialog bereit. Es geht um ein zentrales Kulturerbe der Grafschaft, da würde ein gemeinsames Vorgehen Planungssicherheit bringen und Geschlossenheit signalisieren.
GN: Das Gutachten mahnt eine schnelle Lösung an. Gibt es eine Zeitvorgabe seitens der Stiftung, bis wann der Landkreis/die Kreispolitik eine Entscheidung (unter anderem zur Übernahme der Besichtigungs GmbH) getroffen haben muss?
Die Grünen: In einem Schreiben des Fürstlichen Hauses wird eine Entscheidung bis Ende April thematisiert. Dieser Terminwunsch nach einer zügigen Klärung ist nachvollziehbar. Wir sind grundsätzlich entscheidungsfähig – jedoch nicht ohne belastbare Grundlagen. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit.
GN: War der marode Zustand der Burg vorher nicht bekannt? Nach Aussagen von Kammerdirektor Henning Buss in einem Podcast mit der FDP Bad Bentheim ist der Monumentendienst alle fünf Jahre zur Kontrolle der Burg vor Ort.
Die Grünen: Uns ehrenamtlichen Kreistagsabgeordneten waren weder die Mängel noch die regelmäßigen Begehungen bekannt. Es ist unseres Erachtens eine der anstehenden Aufgaben, transparent zu klären, seit wann welche Mängel bekannt waren, welche Maßnahmen dagegen empfohlen wurden und ob früher gehandelt hätte werden können und müssen. Hier geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um strukturelle Verbesserungen im Denkmalmanagement.
GN: Sehen Sie Möglichkeiten, das Land Niedersachsen oder den Bund bzw. die EU wegen möglicher Fördergelder anzusprechen? Wenn ja, ist dort bereits eine Kontaktaufnahme durch den Landkreis/die Kreispolitik erfolgt?
Die Grünen: Ja, das halten wir für sinnvoll und notwendig. Förderprogramme auf Landes-, Bundes- oder europäischer Ebene sollten konsequent geprüft werden. Nach unserem Kenntnisstand haben bereits erste Gespräche auf Verwaltungs- und politischer Ebene stattgefunden. Diese Gespräche sollten strukturiert weitergeführt werden, sobald belastbare Planungs- und Kostengrundlagen vorliegen.