GRÜNE Grafschaft Bentheim

Eissporthalle: Förderantrag zur Sanierung von Sportstätten

Einziger Punkt auf der Kreistagssitzung vom 12. November 2020

16.11.20 –

Eigentlich hätte wegen dieses Punktes keine Sonder-Kreistagssitzung stattfinden müssen. Verwaltung und alle Fraktionen außer der SPD waren einverstanden, den Punkt im Umlaufverfahren abzustimmen. Das Umlaufverfahren bietet die Möglichkeit, dass die Kreistagsmitglieder ihr persönliches Abstimmungsergebnis schriftlich der Verwaltung mitteilen. Warum die SPD mit diesem Verfahren nicht einverstanden war, erschließt sich der GRÜNEN Fraktion bis dato nicht. Deshalb machten sich gut vierzig Abgeordnete aus dem gesamten Kreisgebiet auf den Weg in die Berufsschule am Bölt in Nordhorn um dort Corona-konform mit Mund-Nasen-Schutz in einer gut halbstündigen Sitzung eine Abstimmung durchzuführen.

Eine Tatsache ist unbestritten: wäre die Bürgerbefragung am ursprünglichen Termin 27.9. gelaufen, wäre die Entscheidung einfacher gewesen. Hätte man etwas frühzeitiger davon erfahren, dass die BI die Bürgerbefragung aufgrund von Corona verschieben will, hätte man diesen Punkt in der letzten Kreistagssitzung mit behandeln können. Dann wäre keine Sonderkreistagssitzung mit rund 50 Personen in einem Raum zur Corona-Hoch-Zeit nötig gewesen - somit eine Anzahl von Personen, die sich bei einem Bürgerentscheid im September (als auch in NRW Kommunalwahlen stattfanden) in einem Abstimmlokal sehr sicher zu keiner Zeit gleichzeitig in einem Raum befunden hätten. – Aber lassen wir das, Schnee von gestern...

Der Beschlussvorschlag im Kreistag am 12.11. lautete:

"Der Antragstellung (Sanierung/Modernisierung der Eissporthalle in Nordhorn) im Rhamen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur“ wird zugestimmt. Der Landkreis Grafschaft Bentheim verpflichtet sich, die finanziellen Eigenanteile für die Sanierung der Eissporthalle in Nordhorn im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur“ zu erbringen. Im Falle einer Aufnahme des Projektes in das Förderprogramm werden die Fördergelder nur in Anspruch genommen, wenn

a) Das Ergebnis des Bürgerentscheides positiv im Sinne der Sanierung ausfällt und

b) die Stadt Nordhorn bis zum Zeitpunkt der Bewilligung erklärt hat, 50% des verbleibenden kommunalen Eigenanteils (Investitions- und Betriebskosten) zu übernehmen."

Die Linke hatte den Änderungsantrag gestellt, die beiden Bedingungen a) und b) entfallen zu lassen und durch eine andere Formulierung zu ersetzen, die sinngemäß lautete, dass man die Fördergelder nur in Anspruch nehmen würde, wenn zuvor eine Einigung mit der Stadt Nordhorn über eine Beteiligung am Eigenanteil erzielt worden sei.

Diesem Antrag haben wir GRÜNE zugestimmt. Vor einer Sanierung müssen sich Sitzkommune und Landkreis vor allem auch über die zukünftigen Modalitäten, insbesondere die Betriebskosten, einigen. Das ist auch allen Beteiligten klar. Deshalb hätte unseres Erachtens der Passus ruhig abgeschwächt formuliert werden können. Einem Verhandlungsergebnis müssen ohnehin sowohl Stadt als auch Landkreis zustimmen. Der Antrag der „Linken“ wurde allerdings von der großen Mehrheit aus CDU/FDP und SPD abgelehnt.

Dem ursprünglichen Antrag haben wir GRÜNE aus folgenden Gründen zugestimmt:

Es ist bekannt, dass wir einer Sanierung der bestehenden Halle - so wie sie im Bürgerbegehren beantragt wird – aus diversen Gründen ablehnend gegenüber stehen. Unsere Gründe haben wir hier: https://gruene-grafschaft.de/nachrichten/nachricht/eissporthalle-die-zahlen-und-weitere-argumente/ und hier: https://www.gn-online.de/grafschaft/gruene-zahlen-sprechen-deutlich-gegen-sanierung-der-eishalle-363398.html umfassend dargestellt.

Aber: falls beim Bürgerbegehren eine Mehrheit die Sanierung der bestehenden Halle in der jetzigen Größe befürwortet, müsste der kommunale Eigenanteil erbracht werden – ob wir GRÜNE und die Gegner der Sanierung das wollen oder nicht. Auch wenn die Chance äußerst gering ist, dass der Antrag auf Fördergelder überhaupt positiv beschieden wird, wäre es für die Kreis- und für die Stadtkasse NOH gut, wenn dann Fördergelder vom Bund fließen könnten. Dass es sich immer um Steuergelder handelt – egal ob von Stadt, Kreis oder Bund – ist klar. Aber wenn der Bund seine Geldbörse dazu öffnet, würde unser finanzieller Handlungsspielraum vor Ort nun mal nicht so stark eingeschränkt. Den Antrag gar nicht erst zu stellen, wie es die SPD verfolgt hat, weil man meint, dadurch die Bürgerbefragung in die „falsche“ Richtung zu beeinflussen, halten wir für falsch. Wir sind uns sicher, dass die Bürger ihre Meinungen sorgfältig bilden und ihr Stimmverhalten sorgfältig abwägen. Und das werden sie unabhängig von einer - leider auch recht theoretischen - Förderantragstellung machen. Alle sachlichen Informationen hat die Kreisverwaltung hier zusammengestellt:

Bis zum 21. März 2021 ist noch Zeit sich eine eigene Meinung zu bilden. (CM)

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.