GRÜNE Grafschaft Bentheim

"Wir wollen selbst über die Höchstgeschwindigkeit auf den Straßen entscheiden!"

GRÜNE für selbstbestimmtes Tempo in den Städten

08.06.23 –

Die GRÜNEN im Rat von Neuenhaus wollen, dass Kommunen selbst über die Höchstgeschwindigkeit auf ihren Straßen entscheiden und eigenständig Tempo-30-Zonen auch auf Hauptverkehrsstraßen einrichten können. Diesen Antrag hatten sie - zunächst in den Ausschüssen - eingebracht, und nun auch der Stadtrat hat ihn in seiner letzten Sitzung einstimmig angenommen.

"Lebendige, attraktive Kommunen brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade unsere Straßen und Plätze sind unser Aushängeschild, sie prägen das Stadtbild und beeinflussen die Stadtökologie und die Lebensqualität. Tempo-30-Zonen können dazu beitragen, dass Straßen sicherer, die Luft sauberer und der Lärm weniger werden und sich die Lebensqualität insgesamt erhöht", sagt der grüne Fraktionsvorsitzende Andreas Langlet. "Daher ist es unsere zentrale Aufgabe zu schauen, wo sich die Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf unseren Straßen und Plätzen erhöhen lässt und zugleich die für Mensch und Wirtschaft nötige Mobilität gewahrt bleibt. Kommunen sollten deshalb selbst entscheiden dürfen, wo sie Tempo-30-Zonen einrichten möchten. Da uns der Bund mit seiner Straßenverkehrsordnung diese Entscheidungsbefugnis bislang verwehrt, wollen wir mit dem Antrag darauf drängen, dass sich die Stadt mit anderen Städten und Gemeinden zusammentut, um den Druck auf das Bundesverkehrsministerium zu erhöhen, die so dringend nötigen Entscheidungsspielräume endlich freizugeben."

 

Hintergrund:

1957 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Innerortshöchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingeführt. Laut Umweltbundesamt zeigen die Erfahrungen mit diesem Tempolimit, dass Tempo 50 für einen bedeutenden Teil des Straßennetzes nicht mehr stadtverträglich ist. Die Einführung von 30 km/h als neue Regelgeschwindigkeit sei daher geboten.

Bereits 776 Städte und Gemeinden (Stand 08.06.2023) mit sehr unterschiedlichen politischen Mehrheiten engagieren sich bundesweit im Bündnis "Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten" für mehr Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Anordnung von Tempolimits. Auch der Deutsche Städtetag unterstützt diese Initiative.

Der Deutsche Bundestag hatte schon am 17.01.2020 mit der Mehrheit der damaligen Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in seiner Entschließung "Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr" einen eindeutigen Auftrag an die Bundesregierung formuliert: den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen. Das für die Änderung der Straßenverkehrsordnung zuständige Bundesverkehrsministerium hat diesen eindeutigen Auftrag des Deutschen Bundestages bis heute nicht umgesetzt.

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