GRÜNE Grafschaft Bentheim

Massiver Rückgang der Grafschafter Wiesenvogelbestände

Schutz der Artenvielfalt braucht zeitnahe gesetzliche Regelungen

14.07.20 –

PRESSEMITTEILUNG

„Wir kommen mit Freiwilligkeit beim Artenschutz leider nicht immer ans Ziel“, resümiert Everhard Hüseman, GRÜNES Kreistagsmitglied, nach dem letzten Planungs- und Umweltausschuss des Kreistages. Christian Kerperin von der Abteilung Natur und Landschaft des Landkreises hatte dort eine GRÜNE Anfrage zur Wirksamkeit des Wiesenvogelschutzes ausführlich beantwortet.
„Die Ergebnisse dieser Antwort sind ernüchternd“, bemerkt Hüseman. Die Feuchtwiesenförderung mit Vergütung für Einschränkungen bei der Nutzungsintensität werden in nur zwei Gebieten der Niedergrafschaft von 9 Landwirten mit insgesamt etwa 45 ha wahrgenommen.
Die Anzahl der freiwillig teilnehmenden Landwirte an Gelegeschutzmassnahmen hat sich seit 2015 von 10 auf 6 reduziert, die Zahl der schützenswerten Gelege von Kiebitz, Brachvogel und anderen Wiesenvögeln habe von 43 auf 12 abgenommen. Insbesondere auch die Kiebitzbestände bereiten Sorgen: Waren es im Jahr 2017 noch 36 Gelege, so fanden sich 2018 noch 16, 2019 noch 18 und 2020 nur noch 10 Gelege. „Der Rückgang geschützter Kiebitzgelege“ so heißt es in der Antwort aus dem Kreishaus „ist u.a. dadurch zu erklären, dass einzelne Landwirte, die sich jahrelang am Gelegeschutz beteiligt haben, ihre Flächen nun anderweitig verpachten oder es zu einer Hofübergabe kam.“
 
Ebenfalls angefragt hatten die GRÜNEN nach den Kartierungsergebnissen der Wiesenvogelbestände auf den von der Naturschutzstiftung betreuten Syen-Venn-Flächen und im Hestruper Feld/Neerlage. Hier zeigt sich, dass sich ein aufwändiges und verbindliches Brutvogel-Monitoring mit entsprechendem Flächenmanagement bewährt: „Der Bestand des Großen Brachvogels hat sich demnach auf Basis der intensiven Betreuung in beiden Gebieten seit 2014 um 4 Brutpaare erhöht, während in vielen anderen Wiesenvogelgebieten in der Grafschaft Bentheim … die Brachvogelbestände rückläufig sind.“
 
Für die Fraktionsvorsitzende der Grafschafter GRÜNEN im Kreistag, Claudia Middelberg, und die beiden Kreisverbandsvorsitzenden Everhard Hüseman und Friedhild Füser ist klar: „Wir können wirksamen Artenschutz nicht nur der Freiwilligkeit überlassen, es braucht Gesetze mit fairen Entschädigungsregelungen für die Landwirte. „Freuen würden wir uns, wenn der verhandelte sog. „Niedersächsische Weg“, der innerhalb der Landwirtschaft noch immer umstritten ist, zeitnah in Gesetzesform vorliegt und greifen kann. Solange das nicht absehbar ist, werden wir im Sinne des Artenschutzes weiterhin Unterschriften für das Volksbegehren Artenschutz sammeln, um die derzeitigen Bemühungen der Landesregierung zu stärken und zu flankieren.“
 
 

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