Grüne Fraktion lehnt Änderung des Bebauungsplans am Kotthook ab

17.03.21 –

Wie die Grafschafter Nachrichten in ihrer Ausgabe vom 17.3.21 berichteten, wird die Vechteinsel  am Kotthook gegenüber der Korn- und der Sägemühle ein neues Gesicht erhalten.  Es wird gebaut werden. Daran ließen die Vertreter von SPD, CDU und FDP im Einklang mit der Bauverwaltung keinen Zweifel. Soll doch der Meinung dieser baufreudigen Truppe folgend, das nach Ansicht der Nachbarn und auch nach Ansicht vieler Touristen „idyllische Ufergrün“ einer repräsentativen Fassade weichen. Dass für diesen Bau neben zahlreichen anderen Gehölzen auch ein von der Baumschutzsatzung geschützter mehrstämmiger Ahorn geopfert werden muss, wird von den Vertreter:innen dieser Parteien billigend in Kauf genommen. Allen in der letzten Zeit proklamierten Klimaschutztendenzen zum Trotz, denn Nordhorn brauche nun mal  Wohnraum und die Verdichtung durch die Ausnutzung von Baulücken sei allemal ökologischer als der Flächenfraß in der Außenfläche. Eine lobenswerte Haltung, die die Grüne Stadtratsfraktion und der Grüne Ortsverband durchaus teilen.  

Und doch hat sich der Grüne Sprecher Reinhard Prüllage im Stadtentwicklungsausschuss vehement gegen das beabsichtigte Vorhaben im Einklang mit den Nachbarn des Bauprojektes ausgesprochen. Warum?  

  1. Nordhorn braucht Wohnraum, so stellt es das vom Rat der Stadt verabschiedete Wohnraumkonzept fest. Es mangelt an kleinen, bezahlbaren Wohnungen. Für junge Menschen, für Alleinerziehende, für kleine Familie mit durchschnittlichen Einkommen. Gebaut werden sollen auf dieser Fläche 6 Wohnungen mit Grundflächen von 98,5 bis 220 m², in hochwertiger Ausstattung und Anmutung, wie der Stadtbaurat versichert. So hochwertig, dass die Einbeziehung wenigstens einer preisgebundenen Wohnung wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Zumal die Bauarbeit an dieser Stelle gewaltige finanzielle Anstrengungen erfordere, wurde in der SEA-Sitzung im Juni 2019 erklärt.
     
  2. Der Bauherr hat Baurecht und will ein privates Bauprojekt umsetzen. Das ist richtig und es liegt uns fern, hier Übergriffen auf das grundrechtlich geschützte Eigentum und dessen Nutzung das Wort zu reden. Nur, das Baurecht des Eigentümers kann eigentlich nur unter Beachtung des geltenden Bebauungsplans umgesetzt werden. Und der immer noch geltende Plan sieht eine eingeschossige Bebauung vor, die entsprechend der gesetzten Grundflächenzahl maximal 40% des Grundstücks bedecken darf. Der Errichtung eines Gebäudes in den Dimensionen des seit 10 Jahren leerstehenden Hauses stünde also nichts im Wege. Aber der Bauherr will mehr. Deutlich mehr, und hat daher um eine Änderung und Überarbeitung des bestehenden Bebauungsplans gebeten. Und die Verwaltung, hat unserer Ansicht nach aus ausschließlich stadtplanerischen Gründen, dem Wunsch entsprochen und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf den Weg gebracht. Einen Bebauungsplan, der die Grundflächenzahl erhöht und einen zwei- bzw. dreigeschossigen Bau zulässt. Diese Änderung muss aber durch den Rat der Stadt und vorbereitend durch den Stadtentwicklungsausschuss genehmigt werden. Und diese Genehmigung haben wir verweigert. Aus ökologischen, touristischen und sozialen Gründen. Denn optisch würde sich die kleinteilige Fassade dieses Projekts durchaus einpassen. Aber eine der wenigen Grünflächen im Innenstadtbereich wäre zerstört. Die Durchlüftung der Vechteinsel wird unterbrochen und die Nachbarn werden durch Schattenwurf, erhöhten Verkehr und allen anderen in der öffentlich zugänglichen Einspruchsmatrix der Bauverwaltung genannten Gründe beeinträchtigt. Für ein Luxusprojekt. Deshalb lehnen wir gemeinsam mit der IPG und Der Linken die Änderung des Bebauungsplans ab.  

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.